Kirchenvorstandswahl 2018 - Fragen und Antworten

Am 21. Oktober 2018 wählen die evangelischen Kirchenmitglieder unserer Gemeinden die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die für die nächsten sechs Jahre die Kirchengemeinden leiten sollen.

Hier einige Informationen rund um die Wahl:

Was macht ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde – und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der
Gemeinde, das Personal, z.B. im Kindergarten, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

Warum lohnt es sich zu kandidieren?
Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinder – und Jugendarbeit, die Eine-Welt-Arbeit oder für das „Große Ganze“ der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden, arbeiten und
für die großen Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinde Verantwortung übernehmen.
Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.

Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?
Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht aus drei Kirchenvorstehern, ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Der Vertrauensausschuss geht auf mögliche Kandidaten zu, nimmt aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen.

Wer darf eigentlich wählen?
Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Und wie wird gewählt ?
Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.